AGB

Präambel

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit die Vertragsparteien in ihrem Vertrag darauf Bezug nehmen, vorbehaltlich etwaiger Änderung dieser Bedingungen, die die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.

1. Angebot

Die im Angebot enthaltenen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur ungefähre Angaben, es sei denn, sie sind speziell als verbindlich gekennzeichnet. Angebotsunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Angebote sind unverbindlich, solange die Aufträge von uns nicht schriftlich bestätigt sind. Einkaufsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird. Vielmehr kommen Verträge lediglich unter Geltung unserer Verkaufsbedingungen zustande.

2. Rücktritt

Sofern wir für Auslandslieferungen besondere Lizenzen oder Genehmigungen benötigen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls diese Lizenzen oder Genehmigungen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beantragung erteilt werden.

3. Lieferfristen

Die von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart. Sind Lieferfristen vereinbart, so verlängern sie sich auch ohne Behinderungsanzeige, wenn sich die Lieferung durch Umstände verzögert, die von uns nicht beeinflussbar sind. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen, die auf verzögerte Lieferung von Unterlieferanten, auf Betriebsstörungen, auf Ausschuss, auf Streik, auf höhere Gewalt, auf fehlende Mitwirkungsverhandlungen des Abnehmers, und auf Verzögerung durch verzögerte Erteilung von Genehmigungen zurückzufuhren sind. Solche nicht von uns beeinflussbaren Hindernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während bereits vorliegenden Lieferverzugs eintreten.

4. Haftung

Zur Schadenersatzleistung sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.